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Andere Länder, andere Vorschriften: Brauche ich einen Verbandkasten in Ungarn – und ist ein Ersatzlampenset in der Slowakei notwendig? Wo ist ein Feuerlöscher Pflicht? Viele wichtige Informationen zu im Ausland benötigter Ausrüstung können Sie bereits vorab folgender Tabelle (pdf-Datei) entnehmen (Quelle: https://www.oeamtc.at/). |
Stahlgepäckträger für den neuen NISSAN MICRA
Abnehmbare Anhängerkupplung für den NISSAN QASHQAI
Klappbarer Fahrradheckträger für bis zu 3 Fahrräder für den NISSAN X-TRAIL
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Innovatives Design. Besserer Schutz. Kabellos. Die beleuchteten Einstiegsleisten bieten Ihnen eine sinnvolle und zugleich gutaussehende Ergänzung zu Ihrem neuen NISSAN MICRA.
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Gönnen Sie sich für Ihre Abenteuer doch mal etwas ganz Besonderes: ein Sound-Upgrade von Pioneer für Ihren NISSAN JUKE, QASHQAI, X-TRAIL oder PULSAR. Die im Paket enthaltenen 280-Watt-Lautsprecher zeichnen sich durch hohe Belastbarkeit und perfekte Klangabstimmung aus.
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Das NISSAN Map Update bietet Aktualisierungen für Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten. So kommen Sie auch weiterhin immer auf dem besten Weg ans Ziel.
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Bewahren Sie stets einen kühlen Kopf und kommen Sie entspannt ans Ziel. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Wartung Ihrer Klimaanlage. |
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Vor einem ärgerlichen Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist man nie gefeit. Sollten Sie von solch einem Schaden an der Weiterfahrt gehindert werden, können Sie sich jedoch entspannt zurücklehnen. |
Neuwagengarantie abgelaufen? Kein Problem! Damit Sie auch nach Ablauf der Neuwagengarantie entspannt weiterfahren können, verlängern wir die Herstellergarantie um bis zu 24 Monate – beim neuen NISSAN MICRA sogar um bis zu 48 Monate. Und das schon ab € 250,–4. |
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*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
**Verbrauch, CO2 Emissionen: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.